Gegenstand einer Beauftragung ist die strukturdiagnostische Einordnung einer oder mehrerer organisationaler Entscheidungen von besonderer Tragweite – vor einer Entscheidung (ex ante) oder nach ihrem Vollzug (ex post), etwa im Konfliktfall oder bei externer Prüfung.
Eine strukturdiagnostische Einordnung ist sinnvoll, wenn eine konkrete Entscheidung von besonderer Tragweite strukturell untersucht werden soll – unabhängig davon, ob sie noch bevorsteht oder bereits vollzogen wurde. Sie ist kein Beratungsprojekt, kein Konzept, kein Maßnahmenplan. Sie beginnt mit dem Prüfgegenstand und endet mit dem Ergebnisdokument.
Ablauf
- Prüfgegenstand festlegen –
Welche Entscheidung wird untersucht? Zeitpunkt, Kontext, beteiligte Instanzen. - Rekonstruktion der Entscheidungsarchitektur –
Wie wurde die Entscheidung strukturell vorbereitet, getragen und verantwortet? - Einordnung – Anwendung des ESI-Referenzrahmens auf den rekonstruierten Fall.
- Schriftliche Einordnung – Das Ergebnisdokument wird übergeben.
Ergebnis
Ergebnis ist eine schriftliche strukturdiagnostische Einordnung der untersuchten Entscheidung(en).
Das Ergebnisdokument beschreibt die strukturelle Verankerung – nicht die inhaltliche Qualität.
Die Einordnung betrifft ausschließlich die strukturelle Tragfähigkeit und Begründbarkeit der Entscheidung und stellt keine Bewertung ihrer fachlichen, wirtschaftlichen oder politischen Zweckmäßigkeit dar.
Es enthält keine Empfehlungen, keine Maßnahmen, keine Umsetzungslogik. Es endet mit der Spiegelung – was danach geschieht, entscheidet der Mandant.
Abgrenzung
Die Einordnung beginnt mit dem Prüfgegenstand und endet mit dem Ergebnisdokument. Sie ist kein Beratungsprojekt, kein Coaching, keine Prozessoptimierung, keine Begleitung, keine Implementierung.
Kontakt
Wenn Sie prüfen möchten, ob eine strukturdiagnostische Einordnung für Ihren Fall sinnvoll ist, nehmen Sie Kontakt auf.